JAGDGESETZGEBUNG

Die eidgenössischen und kantonalen Jagdgesetzgebungen bezwecken:

  1. Erhalt der  Artenvielfalt und der Lebensräume, Sicherstellung des Gleichgewichts zwischen den Wildtierpopulationen und eine angemessene Nutzung der Wildtiere durch die Jagd.
  2. Vorbeugen und Entschädigen von Wildtierschäden an Wäldern, Kulturen und Nutztieren.
  3. Information der Behörden, der Bevölkerung, der Jugend und der Partner über die wildlebenden Tiere.
  4. Mitarbeit bei der Realisierung von Forschungsprojekten über wildlebende Tiere, Wildkrankheiten und Lebensräume.

Die Gesetzgebungstexte sind hier verfügbar.